Mitglied können lt. Satzung die in Bremen tätigen Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege und andere Oragnisationen werden, die in der Bremer Suchthilfe bzw. Suchtselbsthilfe tätig sind.
Über Anträge auf Mitgliedschaft entscheidet der Vorstand.
Das Antragsformular finden Sie hier:  Aufnahmeantrag